LOGiSCH GmbH

Gesellschaft für Logistik und innovative Schüttgutfördertechnik mbH

1. Geltungsbereich

1.1.

Die nachfolgenden AGB gelten für alle zwischen der Logisch GmbH als Auftragnehmer und einem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen über von der Logisch GmbH zu erbringende Ingenieurleistungen.

1.2.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden vorbehaltlich einer individualvertraglichen Regelung nicht anerkannt, auch wenn ihnen seitens der Logisch GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1.

Angebote der Logisch GmbH sind, soweit nicht anders angegeben, auf vier Wochen seit Zugang an den Auftraggeber befristet. Nimmt der Auftraggeber ein Angebot nicht innerhalb dieser vier Wochen seit Zugang an, so ist die Logisch GmbH jederzeit zum Widerruf berechtigt.

2.2.

Eine abweichende Annahme des Auftraggebers stellt ein neues Angebot an die Logisch GmbH dar, welches von dieser schriftlich angenommen werden muss, um einen Vertragsschluss zu erzielen.

2.3.

Kalkulationen, Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen, die zum Angebot gehören, bleiben im Eigentum der Logisch GmbH, die sich alle Urheberrechte an diesen Unterlagen vorbehält. Widerruft die Logisch GmbH gemäß Absatz 2.1. zulässigerweise ein Angebot, so sind sämtliche Angebotsunterlagen unverzüglich an die Logisch GmbH zurückzusenden.

3. Bearbeitungszeitraum

Der im Angebot angegebene Bearbeitungszeitraum ist, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde, unverbindlich und stellt insofern keinen Fixtermin im Sinne von § 286 Abs. 2 Ziffer 1 BGB dar.

4. Vergütung

Die im Angebot genannte Vergütung versteht sich, soweit nicht gesondert ausgewiesen, zuzüglich der zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

5. Zahlungen

5.1.

Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, schuldet der Auftraggeber die Vergütung innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der prüffähigen Schlussrechnung.

5.2.

Sind Abschlagszahlungen vereinbart, schuldet der Auftraggeber Zahlung innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang einer prüffähigen Abschlagsrechnung.

6. Leistungserbringung

Soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wird, gilt die von der Logisch GmbH zu erbringende Ingenieurleistung auch dann als erbracht, wenn sie lediglich auf einem Datenträger übergeben oder als Anhang zu einer E-Mail an den Auftraggeber versandt wurde.

7. Urheberrecht, Nutzung, Verwertung und Änderung der Planung

7.1.

Soweit nicht abweichend vereinbart, verbleibt das Urheberrecht an von der Logisch GmbH erstellten Zeichnungen, Plänen und Konstruktionsmodellen bei der Logisch GmbH.

7.2.

Die Logisch GmbH räumt dem Auftraggeber jedoch das ausschließliche, unwiderrufliche und unbeschränkte Recht ein, alle Planungen, Zeichnungen und Modelle ganz oder teilweise ohne Mitwirkung der Logisch GmbH auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages zu nutzen.

7.3.

Das übertragene Recht umfasst die Befugnis des Auftraggebers, sämtliche Planungen, Zeichnungen und Modelle zu ändern, zu nutzen oder zu verwerten. Der Auftraggeber kann dieses Recht auf Dritte übertragen.

7.4.

Die Gestaltung der Urheberrechtsbezeichnung wird in das Ermessen des Auftraggebers gestellt, der das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe des Auftragnehmers hat.

7.5.

Mit der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Ansprüche der Logisch GmbH aus der Übertragung der Nutzungs-, Verwertungs- und Änderungsrechte abgegolten.

8. Sach- und Rechtsmängelhaftung

8.1.

Die Logisch GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2.

Soweit die beauftragten Ingenieurleistungen die Konstruktion und Entwicklung eines neuen Produktes umfassen, haftet die Logisch GmbH lediglich für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik. Soweit die Konstruktion und Entwicklung nur Teil einer Anlage ist, haftet die Logisch GmbH nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage, sondern ausschließlich für die Funktionalität des neu konstruierten bzw. entwickelten Bauteils.

8.3.

Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängelansprüche beträgt für § 634 a Abs. I Nr. 1 BGB unterliegenden Leistungen 1 Jahr, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8.4.

Die Haftung für Sach- und Rechtsmängel wird beschränkt auf 50.000,00 €.

9. Geheimhaltung

Die Logisch GmbH und der Auftraggeber werden gegenseitig mitgeteilte und als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnete Informationen technischer oder geschäftlicher Art geheim halten und alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern.

Mitarbeiter der Vertragsparteien werden, soweit sie nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages dazu angehalten sind, zur Geheimerhaltung verpflichtet. Entsprechendes gilt für Zulieferer/Subunternehmer sowie Kunden der Vertragsparteien.

9.1.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der gegenseitig mitgeteilten Informationen entfällt, soweit diese dem informierten Vertragspartner vor der Mitteilung nachweislich bekannt oder der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des informierten Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich werden oder im wesentlichen Informationen entsprechen, die dem informierten Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht werden.

9.2.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht selbst zu verwerten, insbesondere keine Schutzrechtsanmeldung vorzunehmen.

9.3.

Die Geheimhaltungspflicht endet, vorbehaltlich der Regelung gemäß 9.2. und vorbehaltlich einer abweichenden anderen Regelung, 5 Jahre nach Vertragsende.

10. Sonstiges

10.1.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, wobei für empfangsbedürftige Willenserklärungen auch die Übermittlung eines Telefax genügt.

10.2.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Magdeburg.

10.3.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.